Preise für Buchhaltungsservice und laufende Buchhaltung*

Transparente Kosten für Finanzbuchführung* und Lohnbuchhaltung


Unsere Preise für Buchhaltungsservice und laufende Buchhaltung richten sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen. Für die Finanzbuchführung* kann je nach Bedarf eine Zeitgebühr oder eine umsatzabhängige Gebühr nach der Gebührentabelle des b.b.h. zugrunde gelegt werden. Monatliche Abschlagszahlungen können als gleichbleibende Pauschale auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresumsatzes vereinbart werden. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Endabrechnung auf Basis des tatsächlichen Jahresumsatzes. 


So orientieren sich die Gebühren an Ihrer wirtschaftlichen Situation und am tatsächlichen Leistungsumfang.


Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben ein individuelles Angebot.

Kosten der Finanzbuchführung*

Je nach Bedarf und tatsächlichem Aufwand kann sich unser Angebot wie folgt zusammensetzen:

  • Zeitgebühr: 59,00 € pro Stunde
    Abrechnung je angefangene 1/2 Stunde


  • Umsatzabhängige Gebühr: Abrechnung nach der Gebührentabelle des b.b.h.


Kosten der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung*

Die Kosten für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung* umfassen das Erstellen der Abrechnungen einschließlich Lohnsteueranmeldung und der dazugehörigen Meldungen, zum Beispiel Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft. Je nach Bedarf können auch weitere Leistungen wie Erstattungsanträge nach dem AAG oder der Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen berücksichtigt werden.

 

  • Einmalige Einrichtung nach zeitlichem Aufwand
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung: 16,50 € monatlich pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
  • Bescheinigungen für Ämter nach zeitlichem Aufwand
  • Bescheinigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach zeitlichem Aufwand
  • Weitere Leistungen nach Zeitgebühr: 59,00 € pro Stunde, Abrechnung je angefangene 1/2 Stunde


Betriebswirtschaftliche Betreuung

Leistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen Betreuung werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene halbe Stunde. Die Höhe der Zeitgebühr richtet sich nach Art und Umfang der Anforderungen.

Weitere mögliche Gebühren

Je nach Art der auszuführenden Arbeiten können weitere Kosten entstehen. Diese werden vorab transparent mit Ihnen abgestimmt, zum Beispiel:


  • Reisekosten nach Aufwand, mindestens 0,30 € pro Kilometer.
  • Materialkosten nach Aufwand.
  • Porto- und Telekommunikationskosten.
  • Kosten für Digitalisierung und Cloud-Anwendungen.


Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.