FAQ zum Buchhaltungsservice
Für wen ist der Buchhaltungsservice geeignet?
Welche Leistungen übernehmen Sie?
Über welche Software-Kenntnisse verfügen Sie?
Ist eine digitale Zusammenarbeit möglich?
Was ist Interim-Buchhaltung?
Können Sie Buchhaltungsrückstände aufarbeiten?
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Arbeiten Sie nur regional oder auch deutschlandweit?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit meiner Steuerberaterin oder Steuerberater?
Wie setzen sich die Preise zusammen?
Erhalte ich vorab ein Angebot?
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Kann ich den Leistungsumfang später anpassen?
Unser Buchhaltungsservice richtet sich an Existenzgründer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen jeder Größe. Wir unterstützen sowohl Betriebe, die laufende Aufgaben auslagern möchten, als auch nationale und internationale Unternehmen mit kurzfristigem oder projektbezogenem Unterstützungsbedarf.
Welche Leistungen übernehmen Sie?
Wir unterstützen Sie bei der laufenden Finanzbuchführung*, der Lohnbuchhaltung*, der digitalen Verarbeitung Ihrer Unterlagen sowie beim Aufarbeiten von Rückständen. Zusätzlich bieten wir Unterstützung im Bereich der Interim-Buchhaltung an. Wir arbeiten mit AGENDA, DATEV und SAP. Mehr dazu finden Sie auf den Unterseiten „Dienstleistungen“, „Rückstände“ und „Interim-Buchhaltung“.
Über welche Software-Kenntnisse verfügen Sie?
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse in AGENDA, DATEV und SAP sowie über Grundkenntnisse in Addison, Navision und Sage. Diese breite Softwarekompetenz ermöglicht uns eine nahtlose Fortführung Ihrer Buchhaltungsprozesse – sei es im Rahmen einer langfristigen Outsourcing-Partnerschaft oder kurzfristigen Interim-Lösung.
Ist eine digitale Zusammenarbeit möglich?
Ja. Sie können uns Ihre Unterlagen regelmäßig digital übermitteln. Das ermöglicht eine einfache, effiziente und ortsunabhängige Zusammenarbeit. Mehr dazu finden Sie unter „Digitalisierung“.
Was ist Interim-Buchhaltung?
Interim-Buchhaltung bedeutet, dass wir Sie zeitlich befristet unterstützen. Das kann sinnvoll sein, wenn Personal ausfällt, Rückstände entstanden sind, ein Projekt zusätzliche Kapazitäten erfordert oder vorübergehend ein erhöhtes Arbeitsaufkommen besteht. Mehr dazu finden Sie unter „Interim-Buchhaltung*“.
Können Sie Buchhaltungsrückstände aufarbeiten?
Ja. Wenn sich Rückstände angesammelt haben, sichten wir Ihre Unterlagen, stimmen den Ablauf mit Ihnen ab und arbeiten die offenen Buchhaltungsaufgaben sorgfältig und strukturiert auf. Mehr dazu finden Sie unter „Rückstände“.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach Ihrer unverbindlichen Kontaktaufnahme besprechen wir Ihr Anliegen, klären den Unterstützungsbedarf und erstellen ein transparentes Angebot. Anschließend legen wir gemeinsam den Ablauf fest und richten die Zusammenarbeit passend zu Ihrem Unternehmen ein. Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“ und „Digitalisierung“.
Arbeiten Sie nur regional oder auch deutschlandweit?
Wir unterstützen Unternehmen regional in der Oberpfalz und überregional in Bayern ebenso wie deutschlandweit. Durch digitale Abläufe ist eine zuverlässige Zusammenarbeit unabhängig vom Standort möglich.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit meiner Steuerberaterin oder Steuerberater?
Am Ende des Geschäftsjahres bereiten wir Ihre Unterlagen und Daten für die Weitergabe an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater vor. Auf Wunsch übermitteln wir relevante Daten auch unterjährig in regelmäßigen Abständen nach den Vorgaben Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters. Fragen zum Jahresabschluss können bei Bedarf ebenfalls direkt zwischen uns und Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. So erhalten alle Beteiligten eine strukturierte Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Wie setzen sich die Preise zusammen?
Die Preise richten sich nach Leistungsumfang, Unternehmensgröße, Aufwand und Art der Zusammenarbeit. Für die Finanzbuchführung* können je nach Bedarf eine Zeitgebühr oder eine umsatzabhängige Gebühr zugrunde gelegt werden. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung* wird in der Regel abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgerechnet. Mehr dazu finden Sie unter „Preise“.
Erhalte ich vorab ein Angebot?
Ja. Nach einem ersten Gespräch und einer Einschätzung Ihres Bedarfs erhalten Sie ein transparentes Angebot. So wissen Sie vor der Beauftragung, welche Leistungen vorgesehen sind und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Die Vertragsbedingungen richten sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistung. Laufende Betreuung, projektbezogene Unterstützung und Interim-Buchhaltung können unterschiedliche Rahmenbedingungen haben. Die Details werden vor Beginn der Zusammenarbeit klar abgestimmt.
Kann ich den Leistungsumfang später anpassen?
Ja. Der Leistungsumfang kann an Ihre aktuelle Situation angepasst werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn sich Ihr Unternehmen verändert, zusätzliche Unterstützung benötigt wird oder Aufgaben wieder intern übernommen werden sollen.


